Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

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Die Firma

Matschke u. Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13,
D-26632 Ihlow-Riepe

Tel.: 04928-915007
Fax: 04928-915008
Email: info@pioner.de
Web: www.pioner.de

führt Ihre Aufträge und Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Es gelten die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung in unserem Dienst bereitgehaltenen Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden vorher vereinbart und von uns schriftlich bestätigt.

§ 1 - Allgemeiner Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit privaten Kunden (Verbrauchern) abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sie gelten ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“ und als „Käufer“ bezeichnet.
2. Die Geltung ist ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Geschäfts- und Liefererbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
3. Für Verträge, die nicht zwischen anwesenden Personen und daher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Dies gilt insbesondere für Garantien jeglicher Art.

§ 2 - Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder die Leistung innerhalb dieser Frist ausführt.
2. Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt werden muß, vereinbart, so dass der Verkäufer eine Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muß, so kann der Verkäufer eine Bestellung des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferzusage bzw. Bestätigung des Vor-Lieferanten vorliegt.
3. Bei grösseren Aufträgen (Booten, Motoren, Trailer) und besonders bei nicht im Lagerbestand vorrätiger Ware wird eine Anzahlung von mind. 25 %, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Bestelldatum fällig. Bei Nichtabnahme der Ware werden 2/3 der Anzahlungssumme als Stornogebühr einbehalten.
4. Kann der Verkäufer eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Käufer gewünschten Ausführung nicht liefern, so kann der Verkäufer dem Käufer eine nach Qualität und Preis gleichwertige Ausführung anbieten. In diesem Fall ist der Käufer nicht zur Abnahme verpflichtet und er hat außerdem die Kosten der Rückerstattung nicht zu tragen.
5. An den dem Käufer übergebenen Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
6. Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen.

§ 3 - Preise

1. Der Preis des Kaufgegenstandes ergibt sich aus dem Angebot des Verkäufers. Skonti und sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies im Einzelfall gesondert vereinbart worden ist. Die Überführung und vereinbarten Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet, falls diese nicht schon im Vertrag enthalten sind.
2. Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten und ändert sich während dieses Zeitraums der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder ändern sich während dieses Zeitraums Fracht- oder Lohnkosten, so gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers, der dem Käufer auf Verlangen nachzuweisen ist. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem nicht unternehmerischen Käufer ein Kündigungsrecht zu.
3. Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden

§ 4 - Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen vom Material, Farbe, Lieferumfang von Anbauteilen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Längen-, Breiten- und Gewichtsangaben und sonst. Daten bei unseren Booten können variieren und sind daher als cirka (ca.) zu betrachten. Trailer können leichte Abnutzungserscheinungen durch die Überführung und Stapelung von unserem Lieferanten bis zu unserem Lager aufweisen. Montagebedingte Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel der Sache dar. Der jeweilige Katalog mit Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

§ 5 - Rücktritt

1. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
a) der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat;
b) aufgrund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsmäßig möglich ist;
c) der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
2. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich erhaltene Gegenleistungen an den Käufer erstatten.

§ 6 – Zahlung, Zahlungsverzug

1. Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 7 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen sind netto ohne jeglichen Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Fa. Matschke u. Müller über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetzes) zu berechnen.
2. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mindestens mit 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
3. Zahlunsganweisungen, Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung und endgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt worden ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
5. Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen gemäss vorstehender Ziffer 2 - in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner Rechte aus § 7 Ziffer 2 nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
6. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Verkäufer kann sich gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterung des § 387 Abs. 2 ZPO berufen.

§ 7 - Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Zahlungen, Angaben und Unterlagen übergeben hat. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen, sind Liefertermin oder Lieferfrist erforderlichenfalls erneut zu vereinbaren.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach Ablauf der so gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz der Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzuges dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; der Anspruch auf Lieferung ist in diesen Fällen dann ausgeschlossen.
3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Höhere Gewalt, Unwetter, Aufruhr, Streit, Aussperrung, Streik und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen (insbesondere auch beim Herstellerwerk) und gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verändern die in diesem § genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
6. Angaben in beim Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Masse und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Festlegung, ob der Kaufgegenstand gemäß § 8 Ziffer 1 fehlerfrei ist. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können alleine hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

§ 8 - Versand, Gefahrenübergang

1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Transporteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

§ 9 - Abnahme

1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Ein etwaiger Probelauf vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probeläufe zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einem Probelauf vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei an dem Kaufgegenstand entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
3. Dem Käufer wird vor der Übergabe ein detaillierter Lieferschein bzw. ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, der/das mit dem Käufer bei der Übernahme im Einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragungen in dem Übergabeprotokoll belegt ist, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe frei von Mängeln war, so gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
4. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug, so ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Bei Sport- und Motorbooten mit nicht gängiger Ausstattung, bei im Verkaufsgebiet des Verkäufers selten verlangten Sport- oder Motorbooten bedarf es in diesem Falle auch nicht der Bereitstellung.
5. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung gemäß vorstehender Ziffer, so beträgt dieser mind. 25 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Verkäufer kann sich gegenüber dem Käufer auf die Beweiserleichterung den § 287 Abs. 2 ZPO berufen.
6. Macht der Verkäufer von seinen Rechten gemäß den Ziffern 4 und 5 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

§ 10 - Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Käufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und zum Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Käufer den Kaufgegenstand vom Verkäufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt als Rücktritt vom Kaufvertrag. Verlangt der Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhen auf den Kaufvertrag - verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurückgabe des Kaufgegenstandes veräußert werden kann, ermittelt nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen.
3. Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 15 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten auf den Kaufpreis und sonstiger, mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Käufers gutgeschrieben.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
5. Beim Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten den Käufers abschließen, die Prämienbeiträge verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Kaufvertrag einziehen. Die Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind - soweit nicht anders vereinbart - in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Wird bei schweren Schäden mit Zustimmung des Verkäufers auf eine Instandsetzung verzichtet, so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises und des Preises für Nebenleistungen des Verkäufers verwendet.
7. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Vorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom Verkäufer oder von einer vom Verkäufer anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.
8. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
9. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt schon alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab.

§ 11 - Gewährleistung

1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine den jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstige Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Schäden, die durch Mängel an dem Kaufgegenstand verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich und unter Angabe des Kaufgegenstandes anzuzeigen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwaren und 1 Jahr, wenn es sich um die Veräußerung einer gebrauchten Sache handelt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern es sich um die Veräußerung einer gebrauchten Sache als sog. „Bastlerobjekt“ zu einem so genannten „Bastlerpreis“ handelt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
5. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber den Fahrtführern wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
6. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsabschluß den Mangel kennt. Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Sachen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen eines Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt hat und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7. Eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht nicht bei verursachten Schäden oder Beschädigungen, die entstanden sind:
a) durch natürlichem Verschleiß oder Abnutzung;
b) durch unsachgemäße Behandlung und insbesondere auch durch unsachgemäße Lagerung;
c) durch die einer besonderen, der normalen Benutzung des Kaufgegenstandes widersprechenden Verwendungsart, der der Verkäufer im Einzelfall nicht zugestimmt hat, wie z. B. Vercharterung, Verleih, Fahrschulenbetrieb, Regattabetrieb, Rennbetrieb, gewerbliche Nutzung etc.;
d) durch die Instandsetzung, Wartung und Pflege in einem vom Käufer für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb;
e) durch den Einbau von Teilen, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat;
f) durch die Veränderungen des Kaufgegenstandes in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise;
g) durch das Nichtbefolgen der Vorschriften und Betriebsanleitungen über die Behandlung, Wartung, Lagerung und Pflege des Kaufgegenstandes.
h) durch Übermotorisierung und Überladung
i) durch von Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingten Überspannungen, sonst. höheren Gewalten, Feuchtigkeit aller Art oder falschem Transport zurückzuführenden Mängel und Schäden.
j) Der Verkäufer leistet ausserdem keine Gewähr für die Gelcoatschicht und für Osmose-Schäden. Zum Schutz gegen Osmose muß der Käufer einen entsprechenden Unterwasseranstrich aufbringen.
k) Ebenso sind elektrische und elektronische Teile sowie Windschutzscheiben von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Bei erforderlicher Rückführung der Kaufsache an den Verkäufer zur Behebung eines Mangels, der der Gewährleistung unterliegt, übernimmt bei grösseren Kaufgegenständen (z. B. Booten, Trailer, Motoren) der Käufer die Kosten der Rückführung zum Standort des Verkäufers.
9. Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc., bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
10) Der Verkäufer hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
11) Ist der Käufer berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und macht er von seinem Wahlrecht nach § 439 Abs. 1 BGB in der Weise Gebrauch, dass er die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer die mangelhafte Sache zurückzugeben und gezogene Nutzung zu vergüten.

§ 12 - Haftung

1. Die Haftung des Verkäufers für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen Ansprüche gemäß §§ 823 ff. BGB etc. ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit.
3. Eine Haftung für Beratungsleistungen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgten.
4. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat.
5. Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren, schriftlich mitgeteilt wird.
6. Für die vor und auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere für beim Verkäufer abgestellte Trailer, Boote und Motoren, haftet der Verkäufer nicht. Darüber hinaus haftet der Verkäufer nicht für Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Abhandenkommen ihm überlassener Gegenstände. Das Gleiche gilt für Test-, Probe- oder Übungsfahrten. Der Verkäufer empfiehlt für diese Risiken den Abschluß einer eigenen Versicherung. Der Verkäufer sichert für ordnungsgemäß übergebene Gegenstände eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.
7. Wir haften nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
8. Alle Artikelbilder, die wir in unserer Onlinepräsenz nutzen, sind grösstenteils Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel, wobei wir uns kurzfristige Änderungen der technischen Daten seitens der Hersteller vorbehalten.

§ 13 - Vermittlungsgeschäfte

1. Wird der Verkäufer im Kundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbar Rechtsbeziehungen zwischen den Kaufvertragsparteien entstehen.
2. Der Verkäufer wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.

§ 14 - Datenschutz

Nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass die die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen in einer Datenverarbeitungsanlage verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten - keinesfalls an unbefugte Personen weitergegeben.

§ 15 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist D-26603 Aurich Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 16 - Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag einschließlich der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen wirksam.



Bestimmungen für Fernabsatzverträge:

1) Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des Käufers.

2) Vertragsabschluß

Die Angebote der in den Preislisten aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande. Im übrigen kommt ein Kaufvertrag mit der Entgegennahme der bestellten Ware sowie dem Empfang (auch per Fernübermittlung) dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zustande.

3) Preise

Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle gesetzlichen Steuern und sonstige Preisbestandteile. Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden.

4) Widerrufsrecht

a) Kommt der Kaufvertrag durch eine Bestellung per E-mail oder Telefax, oder aufgrund einer brieflichen oder telefonischen Bestellung zustande, so steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen und die Ware zurückzusenden an:

Fa. Matschke u. Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13
26632 Ihlow-Riepe

Bitte notieren Sie kurz den Grund für die Rücksendung. Schicken Sie das Paket ausreichend frankiert und in der Originalverpackung zurück (s. auch Pkt. c). Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Käufers, „unfrei“ frankierte Sendungen werden von uns nicht angenommen.
b) Das Widerrufsrecht ist nicht gültig für Sonder-/Restposten, preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen angebotener Ware.
c) Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Recht auf Widerruf einer Bestellung!
d) Die Versandkosten der Bestellung werden Ihnen nach vorheriger Vereinbarung teilweise erstattet, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag schriftlich widerrufen haben und die Ware an uns zurückgeschickt haben und der Wert der Rücksendung über 100,- € liegt. Maßgeblich ist der Rücksendewert der Ware zum Kaufzeitpunkt, nicht der Wert der gesamten Bestellung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Pakets. Sollten Artikel Gebrauchsspuren aufweisen oder die Rücklieferung unvollständig sein, behalten wir uns vor, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Artikels zu berechnen bzw. die fehlenden Teile in Rechnung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in allen anderen Fällen die Versandkosten von Ihnen zu tragen sind. Also insbesondere, wenn der Warenwert der Rücksendung unter 100,- € liegt oder die Ware erst nach 14 Tagen an uns zurückgeschickt wird. Wählen Sie bei einem geringen Rücksendewert bitte die kostengünstigste Versandart (in der Regel "Päckchen"), bei einem höheren Warenwert, bitten wir in jedem Fall um die (versicherte) Versandart "Paket" und die Aufbewahrung des Einlieferungsscheins.
e) Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, aber mindestens in Höhe von € 15,00 zu berechnen. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.

5) Kulanzrücknahme

Nach Ablauf der zweiwöchgen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die Fa. Matschke u. Müller nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die einwandfreie Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreis abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages.

6) Mängelrügen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auszupacken und sie auf ihre Funktionstüchtigkeit hin auszuprobieren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes, der Speditions- oder Paketdienstfirma oder der Post (DHL) eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und dem Verkäufer mitzuteilen. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von der Bahn, den Paketdiensten und der Post (DHL) anerkannt, so dass im Schadenfall die Erstattung gewährleistet ist. Eine Verletzung dieser Obliegenheitsverpflichtung kann die Gewährleistungsrechte des Käufers beeinträchtigen.

7) Abnahme, Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Fa. Matschke u. Müller berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Fa. Matschke u. Müller die entstehenden Lagerkosten nach Auslage zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lager- und Handlingkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt (s. Pkt. 8).

8) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

9) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist D-26603 Aurich Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

10) Datenschutzerklärung:

In der Regel können unsere Websiten besucht werden, ohne dass persönliche Daten preisgegeben werden müssen. Sofern eventuell um die Angabe persönlicher Daten gebeten wird, ist die Beantwortung der Fragen freiwillig. Ihre persönlichen Daten werden dabei entsprechend den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts gespeichert und verarbeitet. Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns per Telefon, Telefax, Email oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Partner, die zur Garantieabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. die Motoren- und Zubehörlieferanten, das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen oder die mit dem Zahlungsverkehr eingebundene Bank). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

11) Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist D-26603 Aurich Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.


Matschke u. Müller GmbH & Co. KG
Gutenbergstr. 13
26632 Ihlow-Riepe

Tel.: 04928 – 915007
Fax: 04928 – 915008

Email: info@pioner.de
Web: www.pioner.de


Stand: Januar 2012


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